| Feedback | Kommunen |
|||||
|
An der Wupper erklärt Herr Behr für die Stadt: "Aufgrund Tariftreueerklärung zum Tariftreuegesetz NRW haben die Bieter anzugeben, ob sie einen Nachunternehmer einsetzen werden. Weitergehende rechtliche Ansprüche können nicht durchgesetzt werden" Anmerkung: Lieber Herr Behr, damit liegen Sie bei der allgemeinen Praxis. Und das ist ein richtiger Schritt. Um aber die Kleinen nicht über die Wupper gehen zu lassen, sollten wir alles daran setzen, dass unsere Forderungen in dieser Praxis Einzug finden. Ihr Reinhold Hartmann |
![]() |
||||
| Home Impressum Datenschutz Copyright Kontakt Anmeldung AGB AGB Fördermitgliedschaft | ||||||