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Osnabrück kann auch nichts für die Sicherstellung von Zahlungen an den Leistungserbringer tun. Der FD-Leiter, Nierychlo aus dem Fachdienst "Öffentliche Aufträge" schreibt: "Anwendung Vergabehandbuch (VHB) 2002, derzeit Stand 01.10.2004 plus LVergabeG Niedersachsen mit zusätzl. Bietererklärung. Damit ist z.Z. Tariftreue, Nachunternehmereinsatz, Anwendung VOB/B ausreichend geregelt. Wird in Anwendung der VOB und vergaberechtl. Rechtssprechung auch bei Wertung der Angebote berücksichtigt." Anmerkung: Danke Hr.Nierychlo, f.d. klare Auss. und d. Auflistung d. einschl. Vorschr. Ihr Reinhold Hartmann |
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