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Die Stadt Kassel wird, wie am 07.03.2005 bestätigt, die Anregung des MICHAELIS-BUNDES aufnehmen und in ihren Ausschreibungsunterlagen absichern, dass Generalunternehmer bei öffentlichen Aufträgen Ihre mit der Leistungserbringung beauftragten verbindlich Subunternehmer bezahlen. Der Leiter der Beschaffungsstelle, Herr Meyer schreibt dazu weiter: "Entgegen der vielerorts sicherlich üblichen Praxis hat der Verordnungsgeber eben nicht gewollt, dass Aufträge stets an den "billigsten Anbieter" vergeben werden. Der § 25, Nr. 3 sieht ausdrücklich vor, das wirtschaftlichste Angebot zu ermitteln - auch wenn dies in der Vergabepraxis einigen Kollegen mangels stichhaltiger Begründungen sicherlich schwer fällt!" Anmerkung: Herzlichen Dank Herr Meyer, Sie setzen damit ein klares Zeichen! Ihr Reinhold Hartmann |
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