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Herr Baur, Fachbereich Recht (30) Zentrale Vergabestelle und Versicherungen der Stadt Halle an der Saale, sieht die Stadt in der Pflicht ein Auge darauf zu richten, dass auch die Subunternehmer letztlich bezahlt werden. Er schreibt weiter: "Im Rahmen der Prüfung der Angemessenheit der Preise wird auch der Gesamtpreis überprüft inkl. Angebot des Subunternehmers, der selbstverständlich genannt werden muss. Im Übrigen erhält derjenige den Zuschlag der das beste Preis-/Leistungsverhältnis bietet. Dies muss nicht der Billigste sein." Anmerkung: Lieber Herr Baur, Sie spüren als ostdeutsche Stadt sicher auf Grund von Erfahrungen den Puls der Ausführenden besonders. Danke, dass Sie sich um die Sicherstellung der Zahlungen für die ausführenden Firmen so bemühen. Ihr Reinhold Hartmann |
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