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Herr Schäfer vom Bauverwaltungsamt -60- der Stadt Bottrop führt aus: "Unsere Ausschreibungsbedingungen enthalten die auch von Ihnen vorgeschlagenen Passagen entsprechend Ihren ersten beiden Spiegelstrichen (Siehe unser Brief an die Kommunen). So hat der Auftragnehmer im Angebot anzugeben, ob er den Auftrag im eigenen Betrieb ausführt und andernfalls die Nachunternehmer zu benennen. Von der Umsetzung Ihres weiteren Vorschlages (Zahlungen an Subunternehmer sicherzustellen) nehmen wir auf Grund der ungeklärten Rechtslage zur Zeit Abstand." Anmerkung: Lieber Herr Schäfer, Ihre Zeilen transportieren, dass Sie das Thema als wichtig erachten und an unseren Vorstellungen dran sind. Prüfen Sie auch, ob die angegebenen Nachunternehmer auch die tatsächlich Leistenden sind? Ihr Reinhold Hartmann |
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