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Neue Initiative zur Verbesserung der Zahlungsmoral Die CDU-Fraktion hat gemeinsam mit dem Koalitionspartner SPD-Fraktion einen Antrag zur "Verbesserung der Zahlungsmoral bei Werklohnforderungen" in den Landtag eingebracht. Danach soll die Staatsregierung bis zum 1. März 2005 über den aktuellen Stand der Beratungen auf Bundesebene zu dem "Entwurf eines Gesetzes zur dinglichen Sicherung von Werkunternehmeransprüchen und zur verbesserten Durchsetzung von Forderungen" berichten. "Die schleppende Zahlungsmoral ist ein bisher ungelöstes Problem. Handwerk und Mittelstand in Sachsen sind davon stark betroffen. Es kann nicht sein, dass die Bezahlung erbrachter Leistungen inzwischen wie ein Volkssport so lange verzögert wird, dass es für die Betriebe Existenz bedrohend wird. Das können wir im Interesse des sächsischen Mittelstandes und der Arbeitsplätze der betroffenen Unternehmen nicht zu lassen. Der Anstieg der Insolvenzen ist ein deutliches Warnsignal", sagte Marko Schiemann, rechtspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion. Die Koalition greift damit ein altes Anliegen der CDU-Fraktion erneut auf. "In der zu diesem Thema eingerichteten Bund- Länder-Arbeitsgruppe gehen die Diskussionen voran. Die Betroffenen erwarten aber demnächst konkrete Ergebnisse. Sachsen hat an den bisherigen Ergebnissen und der stetigen Thematisierung der Lage der klein- und mittelständischen Wirtschaft einen wesentlichen Anteil. Es bleibt von hohem Interesse, dass der Entwurf des Forderungssicherungsgesetzes im Deutschen Bundestag bald beschlossen wird", sagte Marko Schiemann. Dresden, den 17. Januar 2005/Dr. Martin Kuhrau Pressestelle der CDU-Fraktion des Sächsischen Landtages Unsere Meinung dazu: Es spricht für eine gewisse Volksnähe der sächsischen Politiker, dass sie sich dem Thema Zahlungsmoral annehmen. Allerdings werden über politische Gesetzesvorgaben die Rahmenbedingungen nicht wirklich verändert. Die, die es darauf anlegen, werden auch hier Lücken finden. Der MICHAELIS-BUND geht einen anderen Weg: Wir suchen die Veränderung von innen heraus, indem wir die Betroffenen zu Initiatoren eines Prozesses machen. |
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