| Der Ausweg | Unsere Regeln |
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Die wesentlichen Auszüge aus dem RegelwerkKein Rechtsanspruch Ein rechtlicher Anspruch auf Mitgliedschaft besteht nicht. Die Gesellschaft und deren Ausschüsse alleine prüfen und entscheiden, wer in den Bund mit aufgenommen wird. 12 Monate Mitglied auf Probe Ein aufgenommenes Mitglied erhält für die ersten 12 Monate den Status eines Novizen. Dieser hat das Recht, das Basislogo auf allen Geschäftspapieren, auf der Webseite oder anderen Medien, die eine Außenwirkung haben, zu verwenden. Zahlungsverpflichtungen nachkommen Der Novize verpflichtet sich, alle beauftragten Lieferungen und Leistungen dem dem MICHAELIS BUND angeschlossenen Partner innerhalb der vereinbarten Frist zu bezahlen. Nur eine zweite Chance Wird dies nicht eingehalten, gibt es eine zweite aber auch letzte Chance. Externe (mit nicht dem Bund angeschlossenen Partnern) Geschäfte sollen im selben Kontext geregelt sein. Vom Novizen zum Master Nach 12 Monaten erhält der Novize den Status "Master" und erhält mit jedem weiteren Jahr ein aufgewertetes Logo als Symbol seiner Verlässlichkeit. Ein Master, wird bei Regelverletzung in den Stand eines Novizen zurückgestuft. Schnelle Einigung im Streitfall Hält ein Auftraggeber, eine Zahlungsaussetzung oder -minderung, auf Grund von Mängeln seitens des Auftragnehmers für berechtigt, entbindet ihn dies nicht von der Zahlungsabsicht. Diese hat er damit zu bekunden, indem er den strittigen Betrag auf ein Anderkonto eines dem MICHAELIS BUND angeschlossenen Anwaltes hinterlegt oder per Bankbürgschaft absichert. Ziel ist es, dass beide Parteien ein Interesse haben, eine rasche gütliche Einigung zu erzielen. Schiedsrichter schlichten Gelingt die Einigung innerhalb von 4 Wochen nicht, so kann die Zentrale gebeten werden, die Schlichtungs- oder Schiedsfunktion selbst oder über einen juristischen Mediator auszuüben. Die Kosten dafür trägt der Unterlegene oder die Parteien entsprechend ihrer Einigungsquote. Regelverstoß bedeutet Statusverlust Stellt die schlichtende Stelle ein Fehlverhalten eines der beiden Mitglieds-Parteien fest, so erfolgt eine Abmahnung. Im Wiederholungsfall eine Rückstufung in den Novizenstatus mit neuerlicher Probezeit von einem Jahr. Akteneinsicht zur Streitklärung Die Parteien unterwerfen sich schon heute, bei Klärungsbedarf der Auflage der Zentrale, Einsicht in die, dem in Rede stehenden Rechtsgeschäft zugrunde liegenden Unterlagen zu gewähren. |
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