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| Das Schiedsverfahren
Das Schiedsverfahren ist, obwohl der Text etwas ausführlicher sein muss, ganz einfach:
Im Falle einer Auseinandersetzung, muss Auftraggeber, der üblicherweise Geld einbehält, den offenen Betrag separieren (z.B. auf ein Treuhandhandkonto einbezahlen). Nun fehlt Auftraggeber und Auftragnehmer das Geld und so wird man sich sehr schnell einig werden. Nach der Eingung wird das Geld freigegeben und jeder kann wieder arbeiten. |