| Ausweg | Das Schiedsverfahren |
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Das Besondere beim MICHAELIS-BUND ist, dass für Mitglieder der Weg eines ordentlichen Gerichtsverfahrens versperrt ist. Mögliche Auseinandersetzungen werden, wenn sie unvermeidbar sind, in einem klar strukturierten einfachen und raschen Schiedsverfahren gelöst. Das Schiedsverfahren ist, obwohl der Text etwas ausführlicher sein muss, ganz einfach: Im Falle einer Auseinandersetzung, muss Auftraggeber, der üblicherweise Geld einbehält, den offenen Betrag separieren (z.B. auf ein Treuhandhandkonto einbezahlen). Nun fehlt Auftraggeber und Auftragnehmer das Geld und so wird man sich sehr schnell einig werden. Nach der Eingung wird das Geld freigegeben und jeder kann wieder arbeiten. Gegenüberstellung Gerichts-/Schiedsverfahren Nachstehende Grafik zeigt, dass nicht nur die Kosten dieses Verfahrens, sondern auch die Zeitschiene bis zu einem Ergebnis deutlich günstiger verläuft, als dies bei einem üblichen Verfahren der Fall ist. |
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